Verkehrsstrafrecht

 

Verkehrsstrafrecht/ Straßenverkehrsdelikte
In etwa 30 Prozent aller Verfahren vor den Amtsgerichten wird Betroffenen vorgeworfen, gegen Gesetze mit verkehrsrechtlichem Bezug verstoßen zu haben.

  • Verkehrsstrafrecht (Sanktion: Geld- oder Freiheitsstrafe)
  • Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren (Sanktion: Geldbuße)

In allen Fällen kann auch als weitere Folge auch ein längeres Fahrverbot angeordnet werden.
Typische Fälle des Verkehrsstrafrechts:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Unfallflucht - Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG)
  • Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB)
  • Beleidigung (§§ 185 f. StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr § 316 StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Mögliche Sanktionen durch ein Gericht:
Geld- oder Freiheitsstrafe, Ausspruch eines Fahrverbots, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO, Anordnung einer Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Typische Fälle für Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung (Radarfalle / „geblitzt“)
  • Ruhe- und Lenkzeitverstöße
  • Überladung
  • Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung
  • Abstandsunterschreitungen
  • Halterverfahren
  • Rotlichtverstöße

Mögliche Sanktionen:
Geldbuße, Fahrverbot, Fahrtenbuchauflage, Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
Wir verteidigen Sie professionell und unter Beachtung rechtlicher Parallelprobleme.
In jedem Straf- oder Bußgeldverfahren gilt:
Je früher Sie auf uns zukommen und wir das Mandat übernehmen, umso besser für Sie, je später Sie zu uns kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Rechtsverteidigung.
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit uns!

 

 

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Rechtsanwaltskanzlei Thiery • Telefon: (+ 49) 6872 96 96 201 • E-Mail: epost@anwaltskanzlei-thiery.eu

Wagnerbruch 6, 66679 Losheim am See

 

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